Wahlpflichtfach 2. Fremdsprache
Für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife muss ein mit mindestens Note “ausreichend” bewerteter Nachweis in einer zweiten Fremdsprache vorliegen. Dieser kann auf verschiedene Weisen erbracht werden:
- Unterricht an vorher besuchten Schulen
i.d.R. vier Jahre an Gymnasien oder Realschulen – Abschluss mind. Note 4 (B1 Niveau) - Teilnahme am Wahlpflichtunterricht der FOSBOS (ganzjährig ohne Unterbrechung)
- Ablegen der Ergänzungsprüfung an der FOSBOS
Wahlpflichunterricht:
Wir bieten Ihnen in der 12. und 13. Jahrgangsstufe die Möglichkeit das Wahlpflichtfach Französisch, Italienisch oder Spanisch zu besuchen. Das Zustandekommen eines Kurses richtet sich nach der Anzahl der Interessenten.
Wahlpflichtfach in der 12. und 13 Jahrgangsstufe – Abschluss am Ende der 13. Jahrgangsstufe mit mindestens Note 4 (4 Punkte); wer dieses Ergebnis nicht erreicht, kann einmal an der Ergänzungsprüfung teilnehmen – jedoch nicht im laufenden Schuljahr.
Ergänzungsprüfung an der FOSBOS:
Für Schüler und Absolventen der FOSBOS – nicht jedoch für Schüler, die im laufenden Schuljahr einen Wahlpflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache besuchen; die Prüfungsanforderungen entsprechen dem Niveau nach vier Jahren Pflicht oder Wahlpflichtunterricht in der zweiten Fremdsprache des Gymnasiums bzw. Stufe B1 (Europ. Referenzrahmen für Sprachen);
Die Prüfung
- Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil (Gewichtung 2:1)
- Die Prüfung kann einmal wiederholt werden
Anmeldung
Bitte melden Sie sich spätestens zum 1. März an der FOSBOS mit ausgefüllter Anmeldung zur Ergänzungsprüfung an.
Kontaktieren Sie dazu bitte Herrn Simon Fischer (FB-Leiter Romanistik) unter s.fischer@bs-landsberg.de
Termine
Der schriftlichen Prüfung: i.d.R. Mittwoch vor Beginn der schriftl. (Fach-) Abitur-Prüfungen.
Die schriftliche Prüfung wird extern korrigiert; der Termin für die mündliche Prüfung ebenfalls extern vergeben. Sobald wir beide Informationen erhalten haben werden sie an die Prüflinge weitergegeben.
Zeugnis
Bei erfolgreich abgelegter Ergänzungsprüfung erhalten Sie ein Zeugnis, welches in Verbindung mit dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife gilt.