Bautechnik
Unsere Maurer*innen genießen eine umfassende Ausbildung mit Schwerpunkt im Mauerwerksbau, wobei wir als kleine Abteilung einen besonders persönlichen Umgang zwischen den Auszubildenden, Lehrkräften und Betrieben garantieren.
- Berufliche Grundbildung
- Maurer/in
- 3 Ausbildungsjahre
Ansprechpartner
Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ansprechpartner:
Lukas Goliszewski
l.goliszewski@bs-landsberg.de
Nähere Informationen
Informationen zur Ausbildung
Die Ausbildungsdauer für die Maurer/innen beträgt im Allgemeinen 3 Jahre. Im Rahmen der beruflichen Grundbildung werden nahezu alle Bauberufe bei uns in der 10. Jahrgangsstufe unterrichtet.
In der Fachstufe (Jahrgangsstufe 11, 12) bleiben die Maurer an unserer Schule.
Im Neubau und in der Modernisierung von Gebäuden stellen Maurer/innen Mauerwerk aus einzelnen Steinen her bzw. bauen Fertigteile ein und montieren sie. Teilweise führen sie auch Betonarbeiten durch.
Prüfungen
Nachweise/Zulassung zur Prüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an Teil 1 der Abschlussprüfung.
Zuzulassen ist auch,
- wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungs-einrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
- wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Zwischenprüfung
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht. Die Prüfungsteilnehmer/innen führen in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe aus, stellen z.B. einen Mauerwerkskörper aus klein- oder mittelformatigen Steinen oder einen Verblendmauerwerkskörper in unterschiedlichen Verbandsarten her. Schriftlich werden sie in bis zu vier Stunden in den Prüfungsbereichen Maurerarbeiten, Bauwerke im Hochbau sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.
Abschluss-/Gesellenprüfung
Die Abschluss-/Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil.
Die Prüfungsteilnehmer/innen sollen im praktischen Teil in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dafür kommen insbesondere in Betracht:Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit Anschlägen und mit Öffnungen oder Nischen einschließlich einer Überdeckung als Bogen sowie mit Pfeiler oder Vorlage mit Ausfachungen im Zierverband
Herstellen eines zweischaligen Mauerwerks mit Luftschicht und Wärmedämmung
Herstellen einer Schalung einschließlich der Bewehrung für einen Balken oder eine Stütze in Verbindung mit einem Mauerwerkskörper
Im schriftlichen Prüfungsteil, der höchstens sechs Stunden in Anspruch nimmt, wird in folgenden Bereichen geprüft:
- Baukörper aus Steinen
- Bauwerke im Hochbau
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Die schriftliche Prüfung kann in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung in mindestens zwei Prüfungen ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Hat der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die Prüfung nicht bestanden, jedoch die praktische Prüfung und mindestens einen der Prüfungsbereiche Baukörper aus Steinen und Bauwerke im Hochbau mit ausreichend oder besser absolviert, so hat er/sie den Abschluss Hochbaufacharbeiter/in erreicht.
Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei Ausbildung im Handwerk bei der Handwerkskammer, bei Ausbildung in der Industrie bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.
Quelle: http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/restoreInput.do