Förderverein – Mitglied werden
Wir freuen uns, dass Sie Mitglied des Fördervereins werden möchten. Füllen Sie einfach die Beitrittserklärung online aus. Bereits mit einem jährlichen Beitrag von 15,00 EUR können Sie Mitglied werden. Ihre Daten werden selbstverständlich sicher und verschlüsselt übermittelt.
Fragen? Die Vorstandschaft ist erreichbar unter foerderverein@bs-landsberg.de sowie der Telefonnummer 0172 821 718 1.
Gerne können Sie uns die Beitragserklärung auch per E-Mail oder persönlich übermitteln. Füllen Sie dazu bitte die PDF aus und senden Sie sie an foerderverein@bs-landsberg.de oder geben Sie sie ausgedruckt im Sekretariat ab.
Hinweise
Austritt:
Der Austritt kann lt. Satzung nur vorher zum Ablauf eines Geschäftsjahres (31.07.) mit einer Frist von 3 Monaten gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch mit dem Ende des Schulbesuchs. Der Unterschreibende stimmt mit seiner Unterschrift der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen der EU-DSGVO (s. Rückseite) zu.
Datenschutz laut EU-DSGVO:
1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
– das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
– das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
– das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
– das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
– das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
– das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.
3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
Alle Hinweise und Informationen finden Sie auch in der Satzung des Vereins.